AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung, Angebot, Vertragsschluss, Eigentumsvorbehalt

1.1.  Es gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen für Angebote und Lieferungen von „STARS4KIDS-Stiftung Profifußballer helfen Kindern“, ladungsfähige Anschrift:  Brunnenstraße 3, 93486 Runding vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand, Martin Schäfer, ebenda, („Stiftung“), über Waren aus dem Katalog, der Internetseite www.stars4kids.org und die per SMS auf Mobiltelefone übertragen werden (gemeinsam „STARS4KIDS-Aktionen“). STARS4KIDS-Aktionen können auch Ticketaktionen sein, im Rahmen derer Tickets zu Sport- und Kulturveranstaltungen (gemeinsam „Tickets“) von der Stiftung an Kunden vergeben werden (gemeinsam „Ticketaktionen“). Abweichungen bedürfen ausschließlich der schriftlichen Anerkennung. Für Geschäftskunden – Unternehmer im Sinn des § 13 BGB – gelten abweichende Bedingungen.

1.2. Der Vertrag über STARS4KIDS-Aktionen zwischen der Stiftung und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden (Angebot) und der darauffolgenden Auftrags/Bestellbestätigung (Annahme) zu Stande. Bei Ticketaktionen wird die Bestellung des Kunden nach Prüfung der Verfügbarkeit mit Versendung der Tickets durch die Stiftung angenommen, eine etwaige Auftrags/Bestellbestätigung stellt in diesem Fall noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Spätestens mit Zugang des/der Ticket/s beim Kunden kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande.

1.3. Die Ware (mit Ausnahme von im Rahmen von Ticketaktionen vergebenen Tickets) bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Stiftung. Die Bezahlung erfolgt durch Vorkasse. Mit Ausnahme von im Rahmen von Ticketaktionen vergebenen Tickets wird der Erwerber mit Eingang der Zahlung und Empfang der Ware Eigentümer.

1.4. Der Mindestbestellwert beträgt 20,00 €.

1.5. Bei Ticketaktionen erfolgt der Versand der Tickets an den Kunden erst nach Zahlungseingang.

  1. Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

2.1. Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen (ausgenommen sind dabei alle Ticketpakete bei Stadionaktionen, s. Ziffer 2.5) innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Fristbeginn ist der Erhalt dieser Belehrung in Textform, die als Brief, Fax oder E-Mail empfangen wird, nicht jedoch vor Eingang der Ware beim Kunden, wobei bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren die Frist nicht vor Eingang der 1. Teillieferung beginnt und auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der Stiftung gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.

2.2. Bei nicht paketversandfähiger Ware kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Stiftung. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen ist zu richten an:

STARS4KIDS-Stiftung Profifußballer helfen Kindern
Stiftungsbüro
Brunnenstraße 3
93486 Runding

Rückgabefolgen

Bei Vorliegen einer wirksamen Rückgabe werden die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewährt. Gegebenenfalls gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Bei Verschlechterung der Sache und für Nutzungen, insbesondere Gebrauchsvorteile, die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand herausgegeben werden können, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen sind, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehen. Unter „Prüfung der Eigenschaften der Funktionsweise „versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen. Die Frist beginnt für den Kunden mit Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für die Stiftung mit dem Empfang.

Ende der Rückgabe Belehrung

2.3. Ein Muster-Widerrufsformular kann hier heruntergeladen werden.

Hinweis: Ausschluss des Rückgaberechts:

2.4. Gemäß § 312d Abs. 4 BGB sind vom Widerspruchs- und damit vom Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen insbesondere solche Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, versiegelte Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern diese entsiegelt worden sind sowie Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

2.5. Auch wenn die Stiftung Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht daher ausdrücklich nicht. Jede Abgabe eines entsprechenden Angebots und Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Stiftung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

  1. Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Lieferung

3.1. Für Versandkosten innerhalb Deutschlands werden einmalig 8,00 € für Verwaltungs- und Portogebühren erhoben.

3.2. Alle Preise sind Preise einschließlich Mehrwertsteuer. Die Bezahlung im Inland kann per Vorkasse mit Überweisung erfolgen.

3.3. Die Stiftung ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

  1. Mängel

Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn die Ansprüche nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß angezeigt werden.

Die Stiftung wird die Mängel nach Wahl des Kunden entweder beseitigen oder durch Lieferung neuer Ware nacherfüllen, es sei denn, die Art der Nacherfüllung ist für die Stiftung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Der Kunde ist dann nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen, wenn trotz zweimaliger Nachbesserung keine Beseitigung des Mangels eintritt, die Stiftung zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage ist, sie innerhalb einer angemessenen Frist unterbleibt oder die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehlschlägt. Diese Ziffer 4 gilt nicht im Zusammenhang mit Ticketaktionen.

  1. Haftung

5.1. Die Stiftung haftet im Übrigen im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die Stiftung, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder – in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

5.2. Unberührt bleiben Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von der Stiftung übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache und/oder für ein von der Stiftung übernommenes Beschaffungsrisiko

5.3. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Stiftung.

  1. Schutzrechte, Datenschutz

6.1. Alle Logos, Fotografien und sonstiger Abbildungen auf dem Internetauftritt bzw. Onlinekatalog sind markenrechtlich bzw. urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung ohne Zustimmung der Stiftung, insbesondere der unbefugte Download von Abbildungen, ist untersagt. Er wird zivil – bzw. strafrechtlich verfolgt.

6.2. Die Stiftung nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Durchführung des Vertrages oder um den Kunden über die Waren oder Dienstleistungen zu informieren, die dessen bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Die Ziffern 8.3 und 8.5 bleiben unberührt.

  1. Informationspflicht gemäß Batterieverordnung

Soweit in den von der Stiftung verkauften Produkten Batterien verwendet werden, wird darauf hingewiesen, dass diese nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle gebrauchten Batterien und Akkus zurückzugeben, z.B. bei öffentlichen Sammelstellen oder dort, wo Batterien verkauft werden. Batterien sind mit dem Zeichen (Logo „Abfallbehälter“) gekennzeichnet und mit einem der chemischen Symbole:

Cd = Batterie enthält Cadmium

Hg = Batterie enthält Quecksilber

Pb = Batterie enthält Blei

Die Batterien können unter der Adresse STARS4KIDS-Stiftung Profifußballer helfen Kindern, Stiftungsbüro, Brunnenstraße 3, 93486 Runding oder in einer der Verkaufsstellen der Stiftung zurückgegeben werden.

  1. Ticketing Leistungen

8.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen, zu denen die Stiftung Ticketaktionen anbietet, zur Durchsetzung von Stadionverboten, bei Sportveranstaltungen zur Trennung von Anhängern der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen) und um das von den jeweiligen Veranstaltern etablierte sozialverträglichen Preisgefüge aufrecht zu erhalten, liegt es sowohl im Interesse des Veranstalters als auch dem der Stiftung als auch dem der Kunden sowie im besonderen Interesse der Sicherheit aller Besucher Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.

8.2. Der Weiterverkauf, der im Rahmen von Ticketaktionen vergebenen Tickets zu kommerziellen Zwecken, ist strengstens untersagt und wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Veranstaltern geahndet.

8.3. Eine Weitergabe von Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder unvorhergesehener Verhinderung des Kunden, ist nur dann zulässig, wenn der Kunde das entsprechende Ticket zu dem Preis weitergibt, den er dafür an die Stiftung entrichtet hat (ein Aufschlag von 5% zur Kompensation von Versand- und Transaktionskosten ist zulässig) und der Kunde

  • den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an die Stiftung ausdrücklich hinweist und dieser sich mit ihnen einverstanden erklärt;
  • der neue Ticketinhaber sich mit der Weitergabe seines Namens, seiner Anschrift und seines Geburtsdatums an die Stiftung ausdrücklich einverstanden erklärt; und
  • die Stiftung auf Anforderung unter Nennung der persönlichen Daten des neuen Ticketinhabers, rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert (die Weitergabe der Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Stiftung und zusammen mit dem jeweiligen Veranstalter (vgl. Ziffer 8.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.

8.4. Im Rahmen der Ticketaktionen vertreibt die Stiftung Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter wird nicht allein durch den entsprechenden Vertrag zwischen der Stiftung und dem Kunden begründet, sondern kann lediglich im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung entstehen oder wenn der Kunde die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters für sich als bindend anerkennt. Der Stiftung steht es frei, die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters zur Bedingung für den Vertragsschluss im Zusammenhang mit Ticketaktionen zu machen.

8.5. Die Stiftung ist verpflichtet, die personenbezogenen Kundendaten dem jeweiligen Veranstalter auf Aufforderung aus wichtigem Grund (z.B. Schwarzmarktbekämpfung, aufgrund extern angeordneter oder anderweitig gebotener Gesundheits- oder Sicherheitsmaßnahmen erforderliche Personalisierung von Tickets etc.) im erforderlichen Umfang zum Zweck der Leistungserbringung dem jeweiligen Veranstalter auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO weiterzugeben.

8.6. Bei nicht autorisierter Weitergabe von Tickets im Widerspruch zu diesen AGB ist die Stiftung berechtigt,

  • Kunden, die durch kommerziellen Weiterverkauf auffallen oder bekannt sind, von aktuellen und zukünftigen Ticketaktionen auszuschließen;
  • Tickets, die vor Übergabe oder Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
  • betroffenen Tickets über den jeweiligen Veranstalter entschädigungslos sperren und stornieren zu lassen sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder ihn der Veranstaltung zu verweisen;
  • eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- € gegen den Kunden zu verhängen (maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse oder Gewinne;

8.7. Der Kunde erkennt an, dass die Stiftung berechtigt ist, sämtliche ihr gegen den Kunden im Zusammenhang mit Ticketaktionen zustehenden Ansprüche an den jeweiligen Veranstalter zum Zwecke der rechtlichen Geltendmachung und Durchsetzung abzutreten. Ob eine solche Abtretung erfolgt oder die Stiftung ihre Rechte gegenüber dem Kunden selbst geltend macht oder durchsetzt, steht im freien Ermessen der Stiftung, sofern eine Rechtsdurchsetzung durch den Veranstalter für den Kunden nicht unzumutbar ist.

8.8. Infolge eines Erwerbs eines Tickets im Rahmen von Ticketaktionen kann es dazu kommen, dass die entsprechenden Veranstaltungen verlegt, abgesagt, abgebrochen oder unter Zuschauerausschluss ausgetragen werden (z.B. wegen behördlicher Anordnungen). In einem solchen Fall ist sich der Kunde bewusst, dass die Stiftung an die Vorgaben des Veranstalters gebunden ist. Das heißt, dass Rückerstattungen oder die Erstreckung der Gültigkeit des Tickets auf einen Verlegungstermin oder andere Maßnahmen und Vorgaben von der Stiftung an den Kunden weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die vorgenannten Fälle selbstständig beim Veranstalter informiert zu halten. Für vergebliche Aufwendungen (Unterkunft, Anreise etc. übernimmt die Stiftung (ebenso wenig der Veranstalter) keine Haftung gegenüber dem Kunden).

8.9. Der Umtausch und die Rücknahme von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen und kann – im Ermessen der Stiftung – nur in Ausnahmefällen erfolgen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinn des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtl. Sondervermögen ist, er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz der Stiftung. In den übrigen Fällen gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Regelungen.

  1. Anwendbares Recht, Nebenabreden, Schriftform

10.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3. Bedarf nach den AGB eine Erklärung der Schriftform, so wird dieses Erfordernis nicht durch Übermittlung per Fax oder E-Mail gewahrt.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall (und bei Vorliegen einer unbeabsichtigten Lücke in diesen AGB), eine Regelung zu vereinbaren, die dem Parteiwillen möglichst nahekommt und wirksam ist.

Runding, Oktober 2023